ADHS-Diagnostik und Behandlung – wichtige Informationen

Hohe Nachfrage & Wartezeiten

Die Zahl der Anfragen für eine ADHS-Diagnostik und Betreuung in unserer Praxis ist aktuell sehr hoch.
Die Wartezeiten können bis zu 6 Monate betragen.
Bitte beachten Sie: Erst wenn uns die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen, können wir einen Termin vergeben.


Vergütungssituation

Leider werden viele Leistungen, die wir erbringen, von den Krankenkassen nicht vergütet. Zwar gibt es für Kinder- und Jugendärzte eine sogenannte Endbudgetierung.
Sobald jedoch Ärztinnen oder Ärzte in unserer Praxis angestellt sind, gelten wieder strenge Leistungsbegrenzungen.

Beispiel:
Für eine Vorsorgeuntersuchung rechnen wir 50 € ab. Ist das Budget des Quartals bereits ausgeschöpft, wird diese Leistung nicht bezahlt.


Was bedeutet das für ADHS-Patienten?

Die Leistungen für Diagnostik und Betreuung von ADHS-Patienten fallen ebenfalls unter diese Leistungsbegrenzung. Es gibt zwei Ausnahmen:

  1. Privatversicherte Patienten
  2. Gesetzlich versicherte Patienten, deren Krankenkasse einen Sondervertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg abgeschlossen hat
    (Weitere Infos: KV BaWü – ADHS-Vertrag)

Für diese Patienten können wir weiterhin ADHS-Diagnostik und -Behandlung anbieten.


Einschränkungen bei externen Patienten

Wir können bis auf Weiteres keine externen Patienten mit ADHS aufnehmen, wenn sie u.a. bei folgenden Krankenkassen versichert sind:

  • AOK
  • TK
  • KKH
  • IKK
  • Barmer-GEK
  • BKK-Bosch

Erwachsene ADHS-Patienten (ab 21 Jahren)

  • Behandlung ist nur noch als Privatleistung möglich
  • Rezepte können nicht mehr zu Lasten der GKV ausgestellt werden
  • Privatrezepte (Selbstzahler) stellen wir weiterhin aus

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Diese Regelungen sind keine Entscheidung unserer Praxis, sondern eine Folge der aktuellen Vergütungs- und Vertragslage im Gesundheitssystem. Wir bitten um Ihr Verständnis.


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