Masernimpfung – Informationen zur Attestierung
Seit 01.04.2020 besteht die Pflicht, die Masernimpfung nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Impfpasses.
Ein Ausstellen eines gesonderten Attestes ist NICHT erforderlich. Falls Einrichten dennoch ein gesondertes Attest fordern,möchten wir Sie informieren, dass ein solches, gesetzlich nicht vorgeschriebenes Attest 10,- Euro kosten wird. Bitte stellen Sie diese Kosten der entsprechenden Einrichtung in Rechnung.
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