Praxis für Kinder- und Jugendmedizin/Oberstenfeld
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin/Oberstenfeld

GRIPPE-IMPFUNG 2023/2024: Buchen Sie jetzt Ihren Termin online!

ADHS-Diagnostik:

Aufgrund der vielen Anfragen haben wir zurzeit eine Wartezeit bis zu 12 Monaten für einen Erstvorstellungstermin. 

Liebe Eltern, 

der folgende Leserbrief fand sich im Ärzteblatt und erklärt ziemlich gut, wie das denn mit den gesetzlich versicherten Patienten aus Ärtzesicht so läuft. Das System ist für Sie kaum zu durchschauen (für mich übrigens auch nicht). 

 

Gruß Ihr

 

Dr. M. Kimmig

 

Neupatientenregelung

Zur Abfederung des Finanzdefizits der gesetz- lichen Krankenkassen (GKV) wurde im Herbst 2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verab- schiedet, in dem beispielsweise die Neupatientenregelung für Ärztinnen und Ärzte gestrichen

Ambulante Versorgung in leichter Sprache

Kürzlich machte ich eine erstaunliche Erfahrung. Nachdem ich vom Finanzamt einen Brief erhalten hatte, dessen Inhalt ich weder verstand noch wiedergeben konnte, bat ich offiziell um einen Bescheid in leichter Sprache nach § 11 BGG. Wenige Tage später erreichte mich die Antwort, die mich wahrlich erstaunte. Ich musste zwar eine Steuerschuld von 85 Euro be- gleichen, aber ich wusste weshalb.

Nach Wegfall der Neupatientenregelung versuche ich nun täglich, meinen neuen Patienten die Regelung der Hausarztvermittlung zu erklären.

Stellen Sie sich vor, meine Arztpraxis wäre eine Kantine. Mein Hauptkunde ist die gesetzliche Krankenkasse, daneben bewirte ich aber auch „private“ Kundschaft. Das Verhältnis ist 95:5. Die privaten Kunden kommen ohne Essensgutscheine und be- zahlen den vollen Preis ihrer Mahlzeit di- rekt. Die Kunden der Krankenkasse werden über Gutscheine abgerechnet. Vor Jahrzehnten hatte die Krankenkasse genügend Geld, sodass sie auch für die abgerechneten Gutscheine voll bezahlte. Da aber mein Essen gut schmeckte, kamen immer mehr Mitglieder der Krankenkasse, sodass eine finanzielle Schieflage drohte. Die Krankenkasse wollte deshalb einen Abschlag. Als Großkunde zahlte sie also nur noch 86 % des vollen Preises (Aus- zahlquote). Davon merkten aber die Kunden noch nichts, da die Portionen und die Qualität des Essens weiterhin gut waren. Es kamen mit der Zeit aber immer mehr Kunden, sodass die Krankenkasse erneut sparen musste. Sie zahlten weiterhin nur 86 % für den Gutschein, begrenzten aber die Zahl der Gutscheine zusätzlich auf max. 1 000 Mahlzeiten. Wenn nun aber mehr Kunden kamen, wurde ich verpflichtet, auch ihnen auch eine Mahlzeit anzubieten, dafür bekam ich aber nur noch 12 % ausbezahlt. Jetzt hatte ich ein Problem. Mein Geld reichte nur für den Kauf von Zutaten für 1 000 Mahlzeiten. Es kamen aber immer mehr Kunden, weil die Krankenkasse ihren Kunden sagte, sie können jederzeit und sooft sie möchten, meine Kantine besuchen. Ich aber musste die Zahl der Tische für die GKV begrenzen. Dies betraf verständlicherweise nicht die Plätze der Privaten. Die Kunden der Krankenkasse sahen dies und beschwerten sich. Zudem mussten sie nach Ausgabe der 1000 Mahlzeiten noch warten, weil die Küche auf eigene Kosten neues Essen zubereiten musste. Die GKV wollte dafür nicht zusätzlich zahlen. Dies führte zur Idee der Neupatientenregelung.

Alle 1 000 alten GKV-Kunden bekamen weiter ihre Gutscheine mit der 86-%-Auszahlquote, neue Kunden konnten aber auch eine Mahlzeit bekommen, für die sogar 100 % bezahlt wurden. Es war klar, dass die Kosten steigen würden. Jeder konnte so oft kommen, wie er wollte, und Essen bestellen, was er wollte. Inzwischen wurden 1 300 Mahlzeiten für die GKV zubereitet, da kam das Ende der Neupatientenregelung. Das Budget wurde wieder auf 1 000 Mahlzeiten beschränkt. Wie soll ich mich nun bei der Zuteilung verhalten? Soll ich die Küche wieder auf 1 000 Mahlzeiten verkleinern? In der Nachbarschaft schließen bereits mehrere Kantinen, der Andrang wird in Zukunft also noch höher werden. Soll ich also demnächst 300 Mahlzeiten stets verschenken? Oder soll ich diese Mahlzeiten nur noch anbieten, wenn der Hausarzt oder die Servicestelle 116117 bei mir zuvor einen Platz reserviert, dann bekomme ich für diese Mahlzeit wieder 100 %?

Ach, da gibt es ja noch den Stehimbiss, die „offene Sprechstunde“ für die Laufkundschaft, die einfach mal so vorbei- schaut. Dafür musste die Öffnungszeit um 5 Stunde/Woche aufgestockt werden, wird aber auch zu 100 % bezahlt, darf aber nur von maximal 17,5 % der GKV-Kundschaft besucht werden. Nach 175 Mahlzeiten ist also Schluss. Der Haken: Bislang wurden im Schnitt von „Fachkantinen“ nur 5 % am Stehtisch bedient. Sollte die Zahl in diesem Jahr um mehr als 1 % steigen, wird aber „von oben“ der Stehtisch bei uns wieder abgeschafft.

Ist nun die Kantine schuld daran, dass es nicht unbegrenzte Mahlzeiten für die GKV gibt?
Dass ich neue Patienten abweisen muss, mit der Bitte, dass mich ihr Hausarzt für einen Termin erst anrufen muss? Mit dieser Regelung wird der Zugang zur ambulanten Facharztbehandlung erschwert. Die Patienten werden zukünftig ihren Weg in die Rettungsstellen suchen, die dem Andrang bereits heute nicht mehr gewachsen sind. Ist das der Plan?

Dr. Henryk Mainusch, 13507 Berlin-Tegel

Das Ärzteteam

Dr. med. Silke Elsesser-Glaab

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

Dr. med. Wiebke Baur

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

 

Dr. med. Martin Kimmig

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

Sportmedizin

 

Frau Kathrin Weber

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

Unsere Praxis

Sprechstunden
Montag bis Freitag
08:00 bis 12.00 Uhr
und
15.00 bis 16.00 Uhr
Montagabend bis 19:30 Uhr

(nur nach Vereinbarung)
 

 

 

07062-3055

Notfalltelefon während der Sprechstunden

07062-933036

FAX: 07062-23463

Termine und Rezeptbestellungen auch per e-Mail möglich

Infoboard

Wir sind eine Impfpraxis:

Ungeimpfte Kinder behandeln wir nach Gesetzesvorgabe ausschließlich in Notfällen.

Kinder, die nicht nach Empfehlungen der der STIKO (=Ständige Impfkommission) geimpft werden, können wir nicht aufnehmen.

Kinderärztlicher Notdienst am

Klinikum Ludwigsburg

 

Montags bis freitags:

von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages.

Samstags, sonntags und an Feiertagen:

08.00 Uhr bis 08.00 Uhr

 

Posilipostraße 4

71640 Ludwigsburg

 

Eine Voranmeldung ist NICHT möglich. Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten (2 Stunden oder mehr, je nach Patientenzahl.

 

 

ONLINE Terminvergabe

 

für akute Erkrankungen, ADHS - Quartalstermine, Impfungen 

Meningokokken-Erkrankung - Bericht über Finn
Liebe Eltern,
anbei möchten wir Ihnen einen sehr traurigen Erfahrungsbericht über eine Meningokokken-Infektion zur Verfügung stellen
Finn Impfflyer Kopie.pdf
PDF-Dokument [471.3 KB]

Masernimpfung - Informationen zur Attestierung

Seit 01.04.2020 besteht die Pflicht, die Masernimpfung nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Impfpasses. 

Ein Ausstellen eines gesonderten Attestes ist NICHT erforderlich. Falls Einrichten dennoch ein gesondertes Attest fordern,möchten wir Sie informieren, dass ein solches, gesetzlich nicht vorgeschriebenes Attest 10,-  Euro kosten wird. Bitte stellen Sie diese Kosten der entsprechenden Einrichtung in Rechnung. 

Praxisspektrum:

Vorsorgen von U2 bis J2 (U10, U11, J2

Sonographie (Säuglingshüften, Abdomensonographie, Nierenultraschall)

Sozialpädiatrie mit Schwerpunkt ADHS (Diagnostik, Therapie, Elterntraining)

Entwicklungstests (HAWIK, CFT-1, M-ABC)

Allergiediagnostik und Behandlung (Prick-RAST-Test, Desensiblisierung)