Unser Leistungsumfang:
- Diagnostik
- Medikamentöse Therapie
- Elterntraining
- Regelmäßige Kinder-Elterngespräche
Bitte laden Sie die angehängten Fragebogen herunter, füllen Sie diese aus und schicken Sie die Fragebogen per Post (nicht per mail) an die Praxis. Wir werden uns dann bei Ihnen wegen eines Termines melden.
Zeugnisse (auch Grundschule!!!) bitte auch schicken - Zeugnisse können Sie auch per mail schicken!
WICHTIG: Sobald ein Termin vereinbart wurde, überweisen Sie die Teilnahmesicherungsgebühr von 75,- Euro. Erst nach Eingang des Geldes innerhalb von 7 Tagen ist der Termin bestätigt.
Falls Sie den Termin NICHT wahrnehmen und nicht spätestens 14 Tage vor dem Termin abgesagt haben (telefonisch bzw. durch eine e-mail), verfällt die Gebühr. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung der Absage.
Die Gebühr wird nach dem wahrgenommenen Termin komplett zurücküberwiesen.
ein Beratungsseminar für Eltern, deren Kinder unter AD(H)S leiden
Elterntraining bedeutet nach den Richtlinien der Kinderpsychotherapie eine notwendige Maßnahme im Rahmen der multimodalen Therapie von AD(H)S. Die notwendige Medikation kann nicht die alleinige
Therapie sein. Deshalb Elterntraining!
Wir bieten dies fachkompetent an.
Themen des Elterntrainings:
1. Termin (Mittwoch oder Donnerstag von 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr):
Ursache, Ausprägung von AD(H)S, Psychiatrische Begleiterkrankungen, medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapieoptionen.
2. Termin (Samstag von 09:30 Uhr bis 14:30 Uhr):
Umgang mit den Stärken und Schwächen unserer Kinder, Tipps für den Alltag, Verhaltensmanagement zu Hause. Wie können wir die positiven Seiten unserer Kinder am besten in den Alltag einfließen
lassen?
3. Termin (Dienstag von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr):
Schule und Hausaufgaben – ein nie endendes Thema? Verhaltensmanagement schulischer Angelegenheiten im häuslichen Umfeld. Wie ist die Motivationslage?
Leitung:
Ort:
Praxisräume Praxis für Kinder- und Jugendmedizin, Oberstenfeld
Termine:
Telefonisch oder per e-mail erfragen
Kosten:
244,95 Euro je Familie (Kostenübernahme im Rahmen der Sondervereinbarung ADHS der KV Baden-Württemberg und einigen Krankenkassen - Liste auf der Homepage der KV Baden-Württemberg)
Erwachsene Patienten >21 Jahre
Seit dem 01.01.2024 ist es mir als Kinder- und Jugendarzt nicht mehr möglich, Kassenpatienten mit ADHS, die älter als 21 Jahre sind, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Auch kann ich kein Kassenrezept ausstellen, ohne dass es auf das Gesamtbudget meiner Verordnungen Auswirkungen hat.
Daher ist für diese Patienten nur noch eine privatärztliche Behandlung möglich. Auch die Verordnung der Medikation ist nur noch über ein Privatrezept möglich.
Kassenpatienten können versuchen, ein Teil der Kosten sich durch das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" über ihre Krankenkasse erstatten zu lassen.