Diphterie: 10jähriger Junge in Berlin gestorben
Eigentlich kann es ja nicht mehr sein. In Berlin stirbt nach mehrwöchigem Leiden ein 10jähriger Junge an einer Erkrankung, die problemlos durch Impfen verhindert werden kann. Die Diphterie-Impfung war eine der ersten Impfungen, für die es eine allgemeine Impfempfehlung gab. Entwickelt von Emil von Bering Ende des 19. Jahrhunderts! Die Diphterie war eine Erkrankung, an der viele Menschen und vor allem Kinder starben ("Würgeengel des Todes"). Seit Einführung der Impfung gibt es kaum noch Diphterie-Fälle. Wenn die Erkrankung auftritt, dann bei ungeimpften und unzureichend geimpften Personen. Der Junge war nicht geimpft!
Wir wurden in letzter Zeit immer wieder dafür angefeindet, dass wir nur geimpfte Kinder aufnehmen. Oder nur Säuglinge, deren Eltern ihre Kinder nach Empfehlungen der ständigen Impfkommision impfen lassen wollen.
Wenn ich diese herabwürdigenden Rezensionen jetzt durchlese, dann empfinde ich die Bemerkungen dort zynisch und dumm. Der Junge hätte einfach normal weiter leben können.
Dr. Martin Kimmig
E-Rezept:
Wir stellen E-Rezepte aus. Natürlich! (Leider noch nicht möglich für Privatpatienten, Heilmittelrezepte, BTM-Rezepte)
Wie funktioniert das? Beim Ausstellen eines Rezeptes wird die Information auf einen Server geladen. Mit der Versichertenkarte geht dann der Patient in die Apotheke, gibt die Karte ab. In der Apotheke wird diese eingelesen, das entsprechende Rezept abgerufen und das Medikament ausgegeben.
Wenn ich keine Versichertenkarte haben? Es ist auch möglich, dass wir einen Schein mit einem QR-Code ausdrucken. Das ist jedoch nur eine Notlösung.
Also denken Sie an die Versichertenkarte ihres Kindes!
ADHS-Diagnostik (s. Rubrik ADHS):
Aufgrund der vielen Anfragen haben wir zurzeit eine Wartezeit von 6 bis 12 Monaten für einen Erstvorstellungstermin.
Leider können wir Patienten, die nicht in unserer Praxis angebunden sind, nur noch aufnehmen, wenn sie die Möglichkeit haben, dem KV-ADHS-Vertrag (KV = kassenärztliche Vereinigung) beizutreten (alle Infos unter www.kvbawue.de). Das ist ein Vertrag, der zwischen der KV Baden-Württemberg und einzelnen Betriebskrankenkassen besteht. Auch privatversicherte Patienten können wir noch behandeln.
Wegen Leistungsbegrenzungen werden für unsere Arbeit nicht bezahlt. Deshalb sind wir gezwungen, eine solche Maßnahme zu ergreifen.
Erwachsene ADHS-Patienten älter als 21 Jahre: Nur noch Privatbehandlung möglich (s. Rubrik ADHS - nach unten scrollen).
Dr. med. Silke Elsesser-Glaab
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Wiebke Baur
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Martin Kimmig
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Sportmedizin
Frau Kathrin Weber
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Frau Angela Schwarz
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Sprechstunden
Montag bis Freitag
08:00 bis 12.00 Uhr
und
15.00 bis 16.00 Uhr
Montagabend bis 19:30 Uhr
(nur nach Vereinbarung)
07062-3055
Notfalltelefon während der Sprechstunden
07062-933036
FAX: 07062-23463
Termine und Rezeptbestellungen auch per e-Mail möglich
Wir sind eine Impfpraxis:
Ungeimpfte Kinder behandeln wir nach Gesetzesvorgabe ausschließlich in Notfällen.
Kinder, die nicht nach Empfehlungen der der STIKO (=Ständige Impfkommission) geimpft werden, können wir nicht aufnehmen.
Kinderärztlicher Notdienst am
Klinikum Ludwigsburg
Montags bis freitags:
von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages.
Samstags, sonntags und an Feiertagen:
08.00 Uhr bis 08.00 Uhr
Posilipostraße 4
71640 Ludwigsburg
Eine Voranmeldung ist NICHT möglich. Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten (2 Stunden oder mehr, je nach Patientenzahl.
Meningokokken-B-Impfung
Die Meningokokken-B-Impfung ist eine Standardimpfung, die jedem Kind bis 5 Jahre zusteht. Die Krankenkassen müssen diese Kosten einschließlich der Impfkosten übernehmen. Solange keine Impfvereinbarung vorliegt, erfolgt die Abrechnung über die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Leider weigern sich einige Kassen wider besseren Wissens, diese Kosten komplett zu übernehmen. Anbei ein ein Schreiben unseres Berufsverbandes mit einer Vorlage für einen Widerspruch, falls ihre Kasse ebenfalls die volle Erstattung verweigert.
Meningokokken
Masernimpfung - Informationen zur Attestierung
Seit 01.04.2020 besteht die Pflicht, die Masernimpfung nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Impfpasses.
Ein Ausstellen eines gesonderten Attestes ist NICHT erforderlich. Falls Einrichten dennoch ein gesondertes Attest fordern,möchten wir Sie informieren, dass ein solches, gesetzlich nicht vorgeschriebenes Attest 10,- Euro kosten wird. Bitte stellen Sie diese Kosten der entsprechenden Einrichtung in Rechnung.
Für Kinder im Alter von 8 und 9 Jahren (U10) bzw. von 10 bis 11 Jahre (U11) bieten wir zwei zusätzliche Vorsorgen an.
Neben einer ausführlichen Anamnese beinhaltet die Vorsorge auch eine komplette körperliche Untersuchung. Schwerpunkt sind die schulische, soziale und körperliche Entwicklung des Kindes.
Die Kosten für diese Vorsorge richten sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und betragen 77,86 Euro. Diese Vorsorgen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Ein Termin kann entweder per Mail bzw. telefonisch angefragt werden. Aufgrund der Auslastung unserer Praxis empfehlen wir, rechtzeitig den Termin auszumachen.