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RSV - Immunisierung
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2024-06-27.html
Pressemitteilung der STIKO zur neuen Empfehlung der spezifischen Prophylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison
Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV. Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden. Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) als Einmaldosis in der 1. von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März). Erstmalig spricht die STIKO eine Prävention mit monoklonalen Antikörpern als Standardempfehlung aus.
Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Hierzu bietet sich die Vorsorgeuntersuchung U2 an, die am 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Für diese Risikogruppe bietet Nirsevimab eine Alternative zur bisher gängigen Immunisierung mit Palivizumab.
Bei Säuglingen in Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. Die große Mehrheit der schweren RSV-Erkrankungen tritt bei zuvor gesunden Säuglingen auf.
Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und bei zeitgerechter Gabe über die gesamte 1. RSV-Saison schützt. Nirsevimab ist sicher und wird in der Regel gut vertragen. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.
Update zur RSV-Impfung (26.09.2024)
Zunächst finden wir die RSV-Prophylaxe absolut sinnvoll. Die Effizienz ist herausragend.
Welche Kinder können geimpft werden:
- alle Kinder, die eine enstprechende Voraussetzung haben (Frühgeborene etc.)
- Neugeborene, die zwischen April und September geboren werden, sollten Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (idealerweise von September bis November) erhalten. Neugeborene, die von Oktober bis März geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst zeitnah nach der Geburt erhalten.
Damit besteht für gesunde Säuglinge, die zwischen Oktober 2023 und März 2024 geboren worden sind, keine Möglichkeit mehr, zulasten der GKV Beyfortus® zu erhalten, weil dies formal einem Off-Label-Use entspräche. Information Kassenäruztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Das bedeutet, dass Kinder die vom Oktober 2023 bis März 2024 geboren sind, nur als Privatleistung geimpft werden können - unabhängig davon, was der nette Kassenmitarbeiter am Telefon verspricht.
- Privatversicherte Patienten: Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Ihre Kasse die Impfung auch für Kinder erstattet.
Dr. Martin Kimmig
E-Rezept:
Wir stellen E-Rezepte aus. Natürlich! (Leider noch nicht möglich für Privatpatienten, Heilmittelrezepte, BTM-Rezepte)
Wie funktioniert das? Beim Ausstellen eines Rezeptes wird die Information auf einen Server geladen. Mit der Versichertenkarte geht dann der Patient in die Apotheke, gibt die Karte ab. In der Apotheke wird diese eingelesen, das entsprechende Rezept abgerufen und das Medikament ausgegeben.
Wenn ich keine Versichertenkarte haben? Es ist auch möglich, dass wir einen Schein mit einem QR-Code ausdrucken. Das ist jedoch nur eine Notlösung.
Also denken Sie an die Versichertenkarte ihres Kindes!
ADHS-Diagnostik (s. Rubrik ADHS):
Aufgrund der vielen Anfragen haben wir zurzeit eine Wartezeit von 6 bis 12 Monaten für einen Erstvorstellungstermin.
Leider können wir Patienten, die nicht in unserer Praxis angebunden sind, nur noch aufnehmen, wenn sie die Möglichkeit haben, dem KV-ADHS-Vertrag (KV = kassenärztliche Vereinigung) beizutreten (alle Infos unter www.kvbawue.de). Das ist ein Vertrag, der zwischen der KV Baden-Württemberg und einzelnen Betriebskrankenkassen besteht. Auch privatversicherte Patienten können wir noch behandeln.
Wegen Leistungsbegrenzungen werden für unsere Arbeit nicht bezahlt. Deshalb sind wir gezwungen, eine solche Maßnahme zu ergreifen.
Erwachsene ADHS-Patienten älter als 21 Jahre: Nur noch Privatbehandlung möglich (s. Rubrik ADHS - nach unten scrollen).
Sprechstunden
Montag bis Freitag
08:00 bis 12.00 Uhr
und
15.00 bis 16.00 Uhr
Montagabend bis 19:30 Uhr
(nur nach Vereinbarung)
07062-3055
Notfalltelefon während der Sprechstunden
07062-933036
FAX: 07062-23463
Termine und Rezeptbestellungen auch per e-Mail möglich
Wir sind eine Impfpraxis:
Ungeimpfte Kinder behandeln wir nach Gesetzesvorgabe ausschließlich in Notfällen.
Kinder, die nicht nach Empfehlungen der der STIKO (=Ständige Impfkommission) geimpft werden, können wir nicht aufnehmen.
Kinderärztlicher Notdienst am
Klinikum Ludwigsburg
Montags bis freitags:
von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages.
Samstags, sonntags und an Feiertagen:
08.00 Uhr bis 08.00 Uhr
Posilipostraße 4
71640 Ludwigsburg
Eine Voranmeldung ist NICHT möglich. Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten (2 Stunden oder mehr, je nach Patientenzahl.
Meningokokken-B-Impfung
Die Meningokokken-B-Impfung ist eine Standardimpfung, die jedem Kind bis 5 Jahre zusteht. Die Krankenkassen müssen diese Kosten einschließlich der Impfkosten übernehmen. Solange keine Impfvereinbarung vorliegt, erfolgt die Abrechnung über die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Leider weigern sich einige Kassen wider besseren Wissens, diese Kosten komplett zu übernehmen. Anbei ein ein Schreiben unseres Berufsverbandes mit einer Vorlage für einen Widerspruch, falls ihre Kasse ebenfalls die volle Erstattung verweigert.
Meningokokken
Masernimpfung - Informationen zur Attestierung
Seit 01.04.2020 besteht die Pflicht, die Masernimpfung nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Impfpasses.
Ein Ausstellen eines gesonderten Attestes ist NICHT erforderlich. Falls Einrichten dennoch ein gesondertes Attest fordern,möchten wir Sie informieren, dass ein solches, gesetzlich nicht vorgeschriebenes Attest 10,- Euro kosten wird. Bitte stellen Sie diese Kosten der entsprechenden Einrichtung in Rechnung.
Für Kinder im Alter von 8 und 9 Jahren (U10) bzw. von 10 bis 11 Jahre (U11) bieten wir zwei zusätzliche Vorsorgen an.
Neben einer ausführlichen Anamnese beinhaltet die Vorsorge auch eine komplette körperliche Untersuchung. Schwerpunkt sind die schulische, soziale und körperliche Entwicklung des Kindes.
Die Kosten für diese Vorsorge richten sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und betragen 77,86 Euro. Diese Vorsorgen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Ein Termin kann entweder per Mail bzw. telefonisch angefragt werden. Aufgrund der Auslastung unserer Praxis empfehlen wir, rechtzeitig den Termin auszumachen.